Als Rodeland bezeichnet man eine Nutzfläche, welche durch das Abholzen eines Waldstückes (einschließlich der Entfernung von Stocken und Wurzeln) entstanden ist.
Vom seinem Ursprung ist eigentlich der Ort Gehlberg insgesamt Rodeland. Denn die Ortsgründer David Schmidt und Hans Holland bauten ihre Glashütte nebst ersten Wohnhäusern auf eine Waldwiese des „Gehlbergs“.
Um die Häuser herum brauchte es landwirtschaftliche Nutzfläche zur Selbstversorgung. Über die Jahrhunderte wuchsen Glashütte, Ort und landwirtschaftliche Nutzfläche in den Wald hinein.
Die Rodeländer, von welchen nachfolgend die Rede ist, entstanden in wirtschaftlich schlechten Zeiten. Die Rodeländer Gehlbergs sind keine eigenständige Flurbezeichnungen, sondern Bestandteile verschiedener Flure bzw. Forstorte (siehe nachfolgende Tabelle). (Anm. R. Schmidt: Für die letzte, 1945 entstandene Rodungsfläche, ist mir keine Flurbezeichnung bekannt).
Nach dem 1. Weltkrieg gab es kaum Arbeitsplätze und noch weniger zu essen. Deshalb war Selbstversorgung angesagt. Für die Gehlberger Einwohner, welche über kein eigenes Land verfügten, trat der Forst Gelände an diese direkt oder an die Gemeinde ab. Bedürftige konnten sich um Parzellen auf diesen Flächen bewerben, mussten diese roden und durften sie dann zum Anbau von Kartoffeln etc., zur Tierhaltung oder zur Tierfuttergewinnung pachten. So entstanden um den Ort herum viele „Handtuchfelder“.
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Dies wiederholte sich in ähnlicher Weise zu den Weltwirtschaftskrisen 1923 und 1928 (bzw. Anfang der 1930er-Jahre) und letztlich nach dem 2. Weltkrieg 1945.
Die Rodeländer von 1945 – befanden sich östlich des Ortes dort, wo die Elgersburger Straße scharf links in Richtung Arlesberg abbiegt (siehe Abb. 1948-023).1)
Anfangs gingen sie in das Eigentum der Roder über. Das führte 1948 zu Problemen, weil die Roder von 1918 bzw. aus Zeiten der Wirtschaftskrisen die Flächen nur pachten konnten. Als das Forstamt Zella-Mehlis einigen Rodern die Pachtverträge kündigte und das Land an Personen verpachtete, welche dieses selbst gar nicht bearbeiteten, sondern weiterverpachteten, kam das Fass zum Überlaufen (siehe Abb. 1948-007/008). 2)
Deshalb verfügte im März 1949 der Rat des Bezirkes, dass die Rodeländer in Erbpacht zu überführen seien. 3)
Rodeländer zwischen 1948 und 1959:
| Flur | Eigentümer | Parzellen | Fläche (Ar) | Abbildung |
| Am Achsenhag | Forstamt Zella-Mehlis | 1 | 12,5 | - |
| Brand und Haselbrunn | Forstamt Zella-Mehlis | 66 | 965 | 1948-019 |
| Hecker | 35 | - | ||
| Hölle | 40 | 407,5 | 1948-021/022 | |
| Kirchholz | 4 | 63 | - | |
| Köpfchen | Forstamt Geraberg | 9 | 97,6 | - |
| Langerain (an Bahnline im Geratal) | 5 | 38,8 | 1948-018 | |
| Schindershieb (üb. d. Landstraße) |
Forstamt Geraberg | 10 | 107,3 | - |
| Schindershieb | Forstamt Geraberg | 34 | 351,5 | - |
1)
Die Anzahl der Pächter variierte über die Jahrzehnte. Es wurden nur verpachtete Parzellen gelistet, so dass die Flächen (Ar) ebenfalls variierten.
Laut Gemeindeakten wurden mit Datum 20.03.1959 nur noch die Rodeländer „Hecker“ durch 3 Pächter (0,68 ha) und „Hölle“ durch 9 Pächter (1,33 ha) bewirtschaftet.
Nachfolgend finden Sie Lagepläne der Gemeinde Gehlberg zu den verschiedenen Rodeländern aus dem Zeitraum 1918 bis 1959.
![]() Abb. 1948-024 Auf Basis des Thüringen Viewer erstellte (unvollständige) Übersicht zu den Rodeländern. 1 Forstbereich Langerain im Geratal 2 Hecker 3 und 4 Hölle 5 Rodeland von 1945 6 Brand und Haselbrunn |
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Dieses Areal entspricht der Nr. 1 der Abbildung 1948-024. |
![]() Abb. 1948-019 Originalplan aus den Gemeindeakten Dieses Areal entspricht der Nummer 6 der Abbildung 1948-024. Diese Skizze entstand – wie unten rechts zu sehen ist – 1931. Die schraffierte Fläche wurde nicht gerodet, sondern dem Forstamt zurück gegeben. |
![]() Abb. 1948-020 Bearbeiteter Originalplan aus den Gemeindeakten (Veränderungen: Nordpfeil, Unkenntlichmachung der Namen. Dieses Areal ist Bestandteil der Position 6 der Abbildung 1948-024. Der Haselbrunn ist nördlicher Bestandteil der Abb. 1948-019. |
Abb. 1948-021Bearbeiteter Originalplan aus den Gemeindeakten (Veränderungen: Nordpfeil, Unkenntlichmachung der Namen. Dieses Areal entspricht der Position 3 der Abbildung 1948-024. Im Bereich der Flur „Hölle“ gab es Bereiche, welche der Gemeinde und solche welche dem Forst gehörten. Das durch rote Linien begrenzte Gebiet war gemeindeeigen. |
![]() Abb 1948-022 Bearbeiteter Originalplan aus den Gemeindeakten (Veränderungen: Nordpfeil, Unkenntlichmachung der Namen. Dieses Areal der „Hölle“ wäre die Position 4 der Abbildung 1948-024 und schließt sich östlich dem der Abbildung 1948-021 an. |
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In dem Maße, wie sich die wirtschaftliche Situation der Einwohner verbesserte, diese in Lohn und Brot kamen, sich Lebensmittel kaufen konnten, nicht mehr auf zeit- und kraftaufwendige Selbstversorgung angewiesen waren, wurde die Nutzung der Rodeländer aufgegeben bzw. deren Pacht gekündigt.
Das führte dazu, dass den beiden Verpächtern (Forst und Gemeinde) die Pachteinnahmen ausblieben. Und so versuchte z. B. der Forst, Rodeland an die Gemeinde zu verkaufen. 4)
Ab den 1960er-Jahren wurde die LPG Schmeheim zum Hauptnutzer der gemeinde- bzw. forsteigenen und privaten Rodeländer.
1) Stadtarchiv Suhl . Signatur 3.4.11.3. . lfd. Nr. 1308 . Rodeland, Pachtgebühren 1948 -1959
2) Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt; Bestand Gehlberg; Signatur 83 . 12.10.1948; Notschrei
3) Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt . Bestand Gehlberg . Signatur 76-86 . 08.03.1949 . Eigentumsanerkennung
4) Stadtarchiv Suhl . Signatur 3.4.11.3. . lfd. Nr. 1308 . 20.03.1959 . Stand der Bewirtschaftung der Rodelandflächen
5) Stadtarchiv Suhl . Signatur 3.4.11.3. . lfd. Nr. 1308 . 24.02.1959 . Erfassung ehemaliger Rodelandflächen
Abb. 1931-003
Abb. 1948-018

Abb. 1948-021
