9. Die Gründung der Glashütte Gehlberg (1645)

Unveränderter Wortlaut der von K.-J. Schmidt erstellten Chronik
Im Jahre 1634 hatte sich Herzog Ernst (der Fromme) von den sinnlosen Kämpfen des Dreißigjährigen Krieges ganz zurückgezogen. Das ganze Land litt schwer. Was die Soldaten 1623 nicht zerstört hatten, fiel dem Durchzug Torstenssonschen Armee im Dezember 1642 zum Opfer. Dazu kamen die Folgen der Pest:
- 1625 starben an der Seuche in Arnstadt 433 Personen, alle im August (allein am 27. August 27 Personen).
- Im gleichen Jahre starben an der Pest in Stadtilm 603 und in Plaue 64 Menschen.
- Erfurt verlor 1626 3774 Einwohner, Königsee 707 durch die Seuche. In Saalfeld forderte sie 1629 405 Tote.
- Gräfenroda hatte 1630 364 Pesttote. Nur ein Haus des Ortes blieb verschont.
- Von den 300 Einwohnern der Stadt Plaue starben 1635 allein 57.
- 1636 raffte die Pest in Langensalza 1142 Menschen dahin.
- Im gleichen Jahr kam sie nach Geraberg und kehrte 1640 nochmals grausig dort ein.
Sogar nach dem Ende des schrecklichen Krieges wütete die durch ihn eingeschleppte Seuche noch weiter.
- Sie tötete 1675 in Martinroda noch 80 Personen,
- in Erfurt 1682/83 sogar 9437.
- Angelroda wurde 1682 ebenfalls noch einmal von der Pest heimgesucht.
Diese wenigen Zahlen aus schriftlichen Unterlagen können nur andeuten, wie groß das wirkliche Ausmaß der Katastrophe damals gewesen ist. Man schätzt, dass die Bevölkerungszahl Deutschlands im Dreißigjährigen Krieg von 20 Millionen auf 6 Millionen zurück ging.
Fürsten und Kirche hatten das Land ruiniert. Nun waren sie froh, wenn sich einfache Menschen bereitfanden, unter schwierigsten Bedingungen Handel und Wandel wieder in Gang zu bringen.
1640 war Herzog Ernst alleiniger Regent über das Fürstentum Gotha geworden. Da seine Tambacher Hütte eingegangen war, zeigte er sich den Wünschen der Fehrenbacher aufgeschlossener als vorher. Die wahrscheinlich 1641 wieder aufgenommenen Verhandlungen kamen 1644 zum Abschluss.
Am 27.5.1644 musste der Oberförster Böttner aus Zella-Mehlis die Glasmeister David Schmidt und Hans Holland aus Fehrenbach durch den Bezirk des Arlesberger Forstknechts führen, damit sie sich einen geeigneten Platz zum Bau einer Glashütte aussuchen konnten. Sie entschieden sich für den Geelbergk (Geilbergk), über den die schon erwähnte Beistraße von Plaue her führte und auf dem sich noch die Reste eines verfallenen Gestüts (auf der Hirschstallwiese) befunden haben dürften.

Am 16.4.1645 erhielten Holland und Schmidt den Lehnsbrief. Er beinhaltet:

Erlaubnis zum Aufbau und Betrieb im Amt Schwarzwald am Gehlberg
- einer Glashütte
- des Zubehörs an Wohnhäusern, Scheunen, Ställen
- eines Brauhauses
- einer Schneidemühle
- einer Mahlmühle
Sie erhalten
- 40 Acker Wiesen, Kraut- und Rübenland
- unentgeltliches Bauholz für Hütte, 2 Häuser, 2 Scheunen, 1 Brauhaus
- als Fischwasser den Langebach, die Wilde Gera bis zum Schwarzbach
- Raum für 2 Vogelherde
- die nötige Trift für ihr Vieh
- Tranksteuerfreiheit für jährlich 60 Eimer Bier
- Befreiung von Frohnen
- das notdürftige Hüttenholz (die Klafter für 6 Groschen)
- das nötige Holz zum Dürrmachen (für 14 Groschen wöchentlich)
- das Recht zum Äschern (Pottasche-Herstellung) in den Ämtern Schwarzwald, Georgenthal, Tenneberg und Reinhardsbrunn (den einspännigen Karren Asche für 1 Taler)
- Dielenbloche zu Gebäuden und Hantierungen gegen die Waldtaxe
Sie geben
- Erbzins jährlich zu Michaelis
# für die Hütte 5 Gulden
# für die Schneidemühle 3 Gulden
# für die Mahlmühle 5 Gulden
# für die Braugerechtigkeit 3 Gulden
# für jedes Haus 1 Gulden
# für jeden Acker Rodeland und Wiesen 1 Gr. 4 Pfennig
- für das Fischwasser (später festgelegt) 8 Gulden Ordinarsteuer zu Trinitatis und Andrea
007 Protokoll 1644 
Abb. 007
Es handelt sich um ein personengebundenes Lehen, also eine leihweise Überlassung von Boden und Nutzungen sowie Garantien für den weiteren Bezug von Holz zu festen Preisen.
Wir werden später sehen, dass die Fürsten ihre Zusicherung der Holzabgabe zu den festgesetzten Preisen bald bereuten, als sie nämlich in die Lage kamen, diesen wertvollen Rohstoff selber zu höheren Preisen außer Landes zu verkaufen.

Nach jahrelangen Verhandlungen und trotz des Widerstands des Hzg. Albrecht erhielten Hans Holland und David Schmidt am 16.4.1645 den Lehnsbrief.

021 Schreiben Herzog Ernst
Abb. 021 
 
Um den Charakter des Lehens auch nach dem Tod der belehnten Person aufrecht zu erhalten, wurden später bei gewissen Anlässen Lehnsmutungen durchgeführt. Durch Vererbung wurde der Kreis der Anteilsbesitzer am Lehen im Laufe der Generationen immer größer. Deshalb wurde später jeweils einer von ihnen zum Lehnsträger bestellt.

Durch die Belehnung mit Land und gewissen Rechten (Gerechtigkeiten) entstanden für den Fürsten ohne weiteres Zutun Produktionsstätten in seinem Lande, die sich nach und nach erweiterten und Nutzen für das Land und seinen Herrscher brachten. Durch die Entrichtung des Erbzinses besaß die herzogliche Kasse außerdem eine ständige und konstante Einnahmequelle. Da die Belehnung praktisch für unbegrenzte Zeit erfolgte, war der Lehnsherr verpflichtet, die Belehnten bei Rückgabe des Lehens entsprechend zu entschädigen. Er hatte also bei Ablösung von Teilen des Lehnvertrages, z. B. von Gerechtsamen oder Rückgabe von Hüttenteilen deren Wert zu ersetzen.
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